Jugendintensivbetreuung wird seitens der Kinder-und Jugendhilfe (KJH) als Unterstützung der Erziehung (UdE) gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz i.d. geltenden Fassung eingesetzt. Der*Die zuständig*e Fachkraft für Soziale Arbeit kann aufgrund erkannten Bedarfs Jugendintensivbetreuung für eine*n Jugendliche*n installieren.
Zuweisende Stellen der Triebfeder Jugendintensivbetreuung: